Das Gehör verbindet uns – die Notwendigkeit des betrieblichen Gehörschutzes

Wofür Gehörschutz da ist und wie vor allem der betriebliche Gehörschutz den Mitarbeitern ihre Lebensqualität erhält, ist erstaunlich vielen Betroffenen gar nicht richtig bewusst.

Veröffentlicht: 01.07.2020
 

Das Gehör verbindet uns – die Notwendigkeit des  betrieblichen Gehörschutzes


Wofür Gehörschutz da ist und wie vor allem der betriebliche Gehörschutz den Mitarbeitern ihre Lebensqualität erhält, ist erstaunlich vielen Betroffenen gar nicht richtig bewusst.

Weg ist weg. Was sich so lapidar anhört ist die bittere Wahrheit über das menschliche Hörvermögen. Wenn es geschädigt ist, dann gibt es keinen Weg das wieder zu heilen. Inzwischen ist die „Lärmschwerhörigkeit“ die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Aus diesem Grund wurde der Lärmschutz in der neuen PSA-Verordnung EU 2016/425 in Kategorie III eingestuft. Das ist die höchste Kategorie mit Risiken mit schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden.

Wen betrifft Gehörschutz?

Schon im Büro kann der Lärmpegel hoch sein und für Stress und damit für Stressschwerhörigkeit sorgen. Ein normales Gespräch hat bereits 50db(A), ab lautem Meinungsaustausch wäre ein Gehörschutz bereits angebracht. In der Regel werden Lärmschutzmaßnahmen besonders in der Nähe von Maschinen, also in der Produktion oder auf dem Bau benötigt und sind hier gem. DGUV-Regel 112-194 vorgeschrieben. Ab 80db(A) muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden, ab 85db(A) besteht von Seiten der Mitarbeiter Tragepflicht.

Wer sollte Gehörschutz am Arbeitsplatz tragen?

Ob auf der Baustelle, in der Produktion oder sogar im Großraumbüro, für die Mitarbeiter, die mehr als 80db(A) Umgebungslärm ausgesetzt sind, ist der richtige Gehörschutz eine Maßnahme zu Gesundheitserhaltung. Davon profitiert jeder Arbeitgeber. Es kostet auf Dauer nicht viel die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und die Produktivität sogar zu steigern, wenn an den richtigen Stellen der optimale betriebliche Gehörschutz zur Verfügung gestellt wird.

Grafik: Ab 80db(A) muss der Arbeitgeber Lärmschutz zur Verfügung stellen, ab 85db(A) besteht Gehörschutztragepflicht durch die Mitarbeiter


Welche Art von Gehörschutz gibt es?

  • Kapselgehörschützer – decken das Ohr vollständig ab. Alle Geräusche werden gleichermaßen abgeschirmt. Sie sind geeignet für kurze Aufenthalte im Lärmbereich, aber problematisch bei gleichzeitigem Tragen einer Brille oder eines Helmes. Muss ein Helm getragen werden, dann bietet sich ein Helm mit integrierten Kapselgehörschützern an.
     Hier findet keine Anpassung an die Ohrmuschel statt. Daher kann es zu Druckschmerz kommen und bei großer Hitze schwitzen die Mitarbeiter unter der Kapsel, wenn sie richtig geschlossen sitzt. Bei nicht richtigem Sitz besteht dagegen eine verminderte Schutzwirkung. Damit sind Kapselgehörschützer weder bequem noch praktisch. Sie sind nur einfach und schnell nutzbar.
  • Gehörschutzstöpsel – werden in den Gehörgang eingedrückt und dehnen sich dort so aus, dass der Gehörgang verschlossen wird. Der Umgebungslärm wird insgesamt leiser. I.d.R. werden sie als Einwegprodukte verwendet und sind für den Anwender nicht angenehm im empfindlichen Ohr. Oft müssen sie mehrfach eingesetzt werden, bis sie richtig sitzen.
     In Zeiten der Nachhaltigkeit sind diese Wegwerfprodukte nicht mehr zeitgemäß, da pro Mitarbeiter 2-3 Paare pro Tag weggeworfen werden.
  • Otoplastiken – werden für das Ohr des Anwenders individuell angefertigt und beinhalten einen Filter, der Lärm herunterpegelt aber eine gute Sprachverständigung mit den Kollegen ermöglicht. Dieser Lärmschutz ist auch für lange Aufenthaltsdauern im Lärmbereich gemacht, bequem, lange Zeit (ca. 6 Jahre) und mit Brille und Helm in Kombination nutzbar.
     Otoplastiken sind das einzige Produkt mit Endkontrolle der Funktion am Anwender – zur vollen Sicherheit für Anwender und Arbeitgeber. Die Schutzwirkung im betrieblichen Rahmen ist dadurch für Anwender und Arbeitgeber auch versicherungsrechtlich erwiesen dokumentiert.


Unterstützung beim Lärmschutz durch die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft und die Berufsgenossenschaft

Für die Sicherheitsfachkräfte der Unternehmen ist es immer schon schwierig gewesen alle Mitarbeiter davon zu überzeugen, dass der richtige Gehörschutz wichtig ist und auch permanent getragen werden muss. Der mangelnde Tragekomfort der Standard Gehörschutzprodukte ist hierbei maßgeblich verantwortlich

Genau an dieser Stelle greift individueller Gehörschutz / Otoplastik. MLS Saftey bietet Ihnen als Systemlieferant für Arbeitsschutz und technischem Handel mit ForSec maßgefertigten individuellen Gehörschutz maximalem Tragekomfort und Anwenderzufriedenheit inklusive dokumentierter Schutzwirkung. Unser Kompetenzteam berät Sie und hilft die richtigen Schritte im Unternehmen zu veranlassen, damit die Versorgung reibungslos mit wenig Aufwand gelingt. Mehr als 500 stationäre Servicepartner stehen Ihnen dann bundesweit für Einzelversorgungen zur Verfügung.

Mit maßgefertigten ForSec Gehörschutz liefern wir Ihnen einen kompletten Prozess und nicht nur ein Produkt. Anwender, die Sicherheitsfachkraft und der Einkauf im Unternehmen profitieren hierdurch bei der Umsetzung.


Bild: Speziell auf einen Anwender angepasster Gehörschutz (Foto © ForSec)

Warum sind Otoplastiken langfristig besser für das Unternehmen und die Arbeitnehmer?

In jedem Sicherheitsbereich sind die Interessen des Unternehmens und der Belegschaft in Einklang zu bringen. Genau das schafft der individuelle Gehörschutz. Die Mitarbeiterzufriedenheit steigt durch bessere Arbeitsbedingungen. Sie ist ein hohes Gut von dem nicht nur die Betroffenen profitieren, sondern auch der jeweilige Arbeitgeber. Gehörschutz, der nach dem eigenen Ohr geformt wurde, bequem vor Lärmquellen schützt aber Gespräche mit Kollegen im Lärmbereich zulässt und bis zu 6 Jahre hält, erfüllt alle Kriterien eines effizienten Arbeitsschutzes.


Die Funktionskontrolle als wichtiger Nachweis für alle Beteiligten

Ein maßgeblicher Faktor bei der Otoplastik ist die Funktionskontrolle. Unser Servicepartner machen nicht nur die Abformung des Ohres, sondern auch die zwingend vorgeschriebene Funktionskontrolle, die dokumentiert wird und die volle Funktionsfähigkeit des Hörschutzes garantiert. Sie findet vor Ort beim Kunden in der Arbeitsumgebung statt. 

Diese abschließende Kontrolle garantiert dem Arbeitnehmer, dass sein Gehörschutz ihn auch wirklich in allen Situationen seines Arbeitslebens schützt. Gleichzeitig ist es die Dokumentation, mit der der Arbeitgeber seiner Pflicht nachkommt einen ordnungsgemäßen Gehörschutz zu stellen. Der Vorteil für alle Beteiligten ist die rechtssichere Dokumentation der Schutzwirkung des betrieblichen Gehörschutzes. Wir von MLS Safety legen großen Wert auf die ordnungsgemäße Ausführung und Schutzwirkung Ihrer Otoplastik. 

Als Sicherheitsfachkraft können Sie die Mitarbeiter vor einer Lärmschwerhörigkeit schützen und Ihr Unternehmen aus den resultierenden Gefahren durch diese Berufskrankheit lösen. Wenn jeder seiner Verpflichtung nachkommt, dann sollte die Schwerhörigkeit in Ihrem Betrieb zurück gedrängt werden.

Lassen Sie uns gemeinsam die Hörqualität Ihrer Mitarbeiter vor Ort durch individuellen Gehörschutz schützen und wir zeigen Ihnen gleichzeitig, wie Sie mit hohem Standard auch noch Einsparungen für Ihr Unternehmen generieren können. 

Wir bei MLS Safety sind eine hoch spezialisierte Fachfirma im Arbeitsschutz und unterstützen die Sicherheitsfachkräfte und den Einkauf dabei individuellen Gehörschutz bei den Mitarbeitern zu etablieren und das perfekte Produkt zu finden. Hierzu haben wir bei MLS Safety  ein Kompetenzteam das Sie gern unterstützt. Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Stuhr und Frau Tiemann, sie beraten Sie gerne individuell.


Kontakt   

Mailto: l.stuhr@mls-safety.de

Mailto: j.tiemann@mls-safety.de 


[DKB]

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