Fördert Ihre BG Schutzbrillen und Otoplastiken?
Veröffentlicht: 08.05.2022Einige Berufsgenossenschaften fördern Arbeitsschutzmaßnahmen. Darunter fällt auch persönliche Schutzausrüstung in Form von Otoplastiken und Korrektionsschutzbrillen.
Wir von MLS Safety bieten Ihnen Produkte für den Arbeitsschutz, die unter die Förderrichtlinien fallen.
Diese Berufsgenossenschaften fördern PSA:
Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau)
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Wie hoch ist die Förderung für Schutzbrillen und individuellen Gehörschutz?
Fördergrenzen bei der BG Bau:
Korrektionsschutzbrillen: Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 50 Euro
Gehörschutz-Otoplastiken: Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 100 Euro
Förderung bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie:
Max. 1.000€ pro Unternehmen und Jahr
Otoplastiken werden mit max. 75€ pro Paar gefördert
Korrektionsschutzbrillen werden mit max. 50€ pro Stück gefördert
Fördergrenzen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft:
40% der Erstinvestition bei Otoplastiken
40% der Erstinvestition bei Korrektionsschutzbrillen
Dazu gehören auch Brillen gegen UV-Licht (Sonnenschutz), die im Außenbereich getragen werden.
Alle 3 Berufsgenossenschaften bieten generell eine Förderung für Sonnenschutz.
Antragsformulare werden auf den jeweiligen Webseiten angeboten, die genaue Beschreibung der Fördermaßnahmen ist den jeweiligen Katalogen zu entnehmen.
- BG BAU
- BG RCI
- VBG
Bild: Diese drei Berufsgenossenschaften fördern individuelle Schutzausrüstung in Form von Korrektionsschutzbrillen und Otoplastiken.
MLS Safety Korrektionsschutzbrillen und Otoplastiken werden gefördert
Mit unseren qualitativ hochwertige Otoplastiken und Korrektionsschutzbrillen von ForSec bieten wir Ihnen Arbeitsschutzprodukte, die von den Berufsgenossenschaften gefördert werden. Durch unser Festpreismodell für individuelle Schutzbrillen in Sehstärke, können Sie bereits vorab berechnen, wie hoch Ihre Förderung ausfällt.
Was müssen Sie für die Beantragung beachten?
Anforderungen der BG Bau für eine Förderung:
Erforderliche Eigenschaften (Dogma):
In-Ohr-Otoplastiken mit Verbindungsschnur und passivem Filter oder
Otoplastiken mit elektronischer Zusatzausrüstung oder
Otoplastiken mit Metalleinlage zur Detektion.
Korrektionsschutzbrillen in Arbeitsbereichen mit der Notwendigkeit des Tragens von Augenschutz (PSA) und
Korrektionsschutzbrillen in Arbeitsbereichen ohne die Notwendigkeit des Tragens von Augenschutz (PSA) aber mit erhöhter mechanischer Beanspruchung und Verschmutzung der Sehhilfe
Wichtig:
Die Funktionskontrolle hat bis 6 Monate nach der Auslieferung für alle Otoplastik-Bauformen zu erfolgen (TRLV Lärm Teil 3, DGUV Regel 112-194). Die erste Folgefunktionsprüfung muss im Rechnungspreis enthalten sein für die Bezuschussung. Diese Prüfung erfolgt durch unsere Vertragspartner.
Die Wiederholungsprüfung hat für alle Otoplastik-Bauarten im Abstand von 3 Jahren zu erfolgen (TRLV Lärm Teil 3).
Anträge auf Förderung für getätigte Investitionen müssen in dem Jahr gestellt werden, in dem die Investitionen auch getätigt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Anträge müssen bis zum 31.12. des laufenden Jahres eingehen.
Für den Nachweis können Sie Fotos, Foto-CDs, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden verwenden.
Ihre Antragsunterlagen müssen vollständig sein.
Anforderungen der BG Rohstoffe und chemische Industrie für eine Förderung:
Je Gesamtunternehmen (eigener Beitragsbescheid) können pro Kalenderjahr mehrere Prämienanträge eingereicht werden. Die Höchstgrenze der ausgeschütteten Prämien je Unternehmen und Jahr beträgt 1.000 Euro.
Damit die angemeldeten Präventionsmaßnahmen gefördert werden müssen sie:
bereits realisiert sein; die Kopie einer Rechnung aus dem aktuellen Jahr ist erforderlich,
ein neues Arbeitsmittel umfassen. Gebrauchte Arbeitsmittel sowie eigene Personalkosten sind nicht prämierbar,
im aktuellen Jahr umgesetzt und abgeschlossen sowie noch nicht im Rahmen des Prämiensystems prämiert worden sein.
Wichtig generell für eine Förderung:
Bei Otoplastiken muss die erste Folgefunktionsprüfung im Rechnungspreis enthalten sein für die Bezuschussung und die Angabe EN 352 enthalten.
Für die Bezuschussung Korrektionsschutzbrille muss die Rechnung den Hinweis enthalten: Zertifiziert nach z.B. EN 166 / EN 172.
Sprechen Sie uns gerne direkt an, wir beraten Sie umfassend rund um das Thema Arbeitsschutz.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei uns im Haus:
Nicole Fischer
Tel: 040 / 547201 - 19
Mail: n.fischer@mls-safety.de
Lidija Papa
Tel: 040 / 547201 - 38
Mail: l.papa@mls-safety.de
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