Mit Sicherheit sparen - bis zu 10.000 Euro für Investitionen zur Vermeidung von Absturzunfällen
Die neue Prämie ist unabhängig von der Höhe Ihres Beitrags zur BG BAU.
Veröffentlicht: 15.01.2021Abstürze können verhindert werden - Ihre BG BAU unterstützt Sie dabei, auch finanziell! Um Arbeitsunfälle durch Abstürze zu verhindern, fördern wir ab diesem Jahr Ihre Investitionen in mehr Sicherheit beim Arbeiten in der Höhe.
Sie gewinnen damit gleich mehrfach: Ihr Unternehmen arbeitet sicherer, ist attraktiver für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Investitionen werden von der BG BAU mit barer Münze belohnt.
Was ist neu?
Die neue Prämie ist unabhängig von der Höhe Ihres Beitrags zur BG BAU.
Das heißt: Auch als kleiner Betrieb mit wenig Beschäftigten und geringeren Beiträgen erhalten Sie hohe Zuschüsse. Denn wir übernehmen grundsätzlich 50 Prozent der Anschaffungskosten für verschiedene Leitertypen, Arbeitsbühnen, Ein-Personen-Gerüste und vieles mehr - in der höchsten Förderstufe bis zu 10.000 Euro.
Was sind die Voraussetzungen für die beitragsunabhängige Förderung?
Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen
ein ausgeglichenes Beitragskonto und
mindestens eine oder einen Beschäftigten hat.
Für die jeweilige Förderstufe sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Für bis zu 3.000 Euro pro Kalenderjahr (Stufe 1):
Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
Für bis zu 5.000 Euro pro Kalenderjahr (Stufe 2):
Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
Teilnahme an "Bau auf Bau" (oder AMS BAU)
Für bis zu 10.000 Euro alle zwei Kalenderjahre (Stufe 3):
Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
Mit Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz bekennen
Teilnahme an "Bau auf Bau" (oder AMS BAU)
Teilnahme einer Führungskraft an einem Seminar zur Absturzprävention
Hinweise:
Bei der Inanspruchnahme von Förderstufe 3 besteht im Folgejahr kein Anspruch auf eine weitere Förderung.
Wird die maximale Fördersumme innerhalb eines Kalenderjahres nicht beansprucht, verfällt der Restbetrag. Eine Übernahme in das Folgejahr ist nicht möglich.
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