Neuer Service bei Mühlberger

Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

Veröffentlicht: 11.03.2019
 

Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten bei Ihnen vor Ort:

Die Sicherheit im Sinne unserer Kunden ist für Mühlberger von äußerster Wichtigkeit.

Leitern, Tritte und Fahrgerüste, die nicht in arbeitssicherem Zustand sind, bergen ein hohes Unfallrisiko. Daher ist jedes Unternehmen laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV§3), DGUV Information 208-016 und DGUV Information 201-011 dazu verpflichtet, dass Leitern, Tritte und Fahrgerüste, die im Betrieb verwendet werden, wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

Unsere speziell zertifizierten Mitarbeiter  beraten Sie gerne und führen die vom Gesetzgeber geforderten Überprüfungen in ihrem Betrieb durch.

Die Prüfungen Ihrer Steiggeräte durch Mühlberger beinhalten

  • Leiternprüfung
  • Fahrgerüstprüfung
  • Steigleiterprüfung

Wir prüfen auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, erstellen die erforderlichen Prüfdokumentationen und kennzeichnen die Geräte durch Aufbringen von Prüfplaketten.

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